Hinweis und Vereinbarung für die Nutzung von „BIMcosmos“

Diese Hinweise und diese Vereinbarung gelten für die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Anwendung namens „BIMcosmos“ („Software“) und ihrer Funktionalitäten über das Medium Internet, bereitgestellt durch die BIMcosmos GmbH, HRB 173291 des AG Hamburg), Roonstr. 24, 20253 Hamburg („Provider“).

Durch Ihr Einverständnis, das per Klick und Nutzung der Software erfolgt, erklären Sie sich mit den nachfolgenden Nutzungshinweisen und -vereinbarungen einverstanden:

Sachstand

  1. Der Provider erstellt und vertreibt Softwarelösungen im Bereich “Building Information Modeling” („BIM“) und Bauwerksdatenmodellierung.

  2. Der Vertragspartner des Providers („Kunde“) benötigt zur Durchführung seiner Projektplanung eine Softwareanwendung. Hierzu haben der Kunde und der Provider die zeitweise Nutzung der Softwareanwendung „BIMcosmos” über das Internet gegen Entgelt vereinbart. Es bestehen unterschiedliche Module, die einzeln oder insgesamt gegen Vergütung zur Nutzung überlassen werden.

  1. Vertragsgegenstand

    1. Der Provider hat mit dem Kunden eine Vereinbarung zur Nutzung der Software geschlossen („Hauptvertrag“). Aufgrund des Hauptvertrags ist der Nutzer zur Nutzung der Software berechtigt; die Berechtigung zur Nutzung entspricht dem Hauptvertrag in Inhalt, Umfang und Laufzeit.

    2. Die Zurverfügungstellung der Software begründet keinen Anspruch auf eine zukünftige Nutzung. Der Nutzer hat stets eigenverantwortlich für eine Speicherung aller in der Software hinterlegten Daten zu sorgen und ist für die reibungslose Durchführung seiner Projekte selbst verantwortlich.

    3. Über die weiteren Inhalte des Hauptvertrags wird der Kunde den Nutzer informieren, soweit Inhalte des Hauptvertrags für ihn von Bedeutung sind.

  2. Funktionalitäten der Software

    1. Die Funktionalitäten der Software sind jeweils frei definier- und bestimmbar. Dies bedeutet insbesondere, dass die vom Kunden und den vom ihm einbezogenen weiteren Parteien des über das mittels BIM zu entwickelnden Bauprojekts (gemeinsam: „Projektparteien“) vertraglich vereinbarten oder gesetzlich/richterrechtlich bestimmten Anforderungen, Fristlängen oder sonstigen Voraussetzungen insbesondere etwa bei Behinderungs- oder Schlechtwetter-Anzeige, wirksame Termin- und Fristenplanungen und -setzungen in Bezug auf Gestaltungsrecht, Abnahme etc. nicht durch die Software kontrolliert oder geprüft werden. Die Projektparteien sind im Umgang mit dem Bauprojekt insoweit selbst verantwortlich.

    2. Die durch die Projektparteien einbezogenen Daten und Dateien werden von dem Provider oder der Software nicht auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Die Projektparteien sind in der Anlage, Bearbeitung und Veränderung der Daten frei und allein verantwortlich.

    3. Die Projektparteien behalten eigenverantwortlich die Hoheit über die eingegebenen Daten und den Zugriff hierauf sowie die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zur Kenntnis zu nehmen, zu verändern oder zu löschen.

    4. Soweit der Kunde einem Dritten eine Position einräumt, durch die der Dritte eingegebene Daten verändern oder verarbeiten kann, ist der Kunde für den Umfang der Einräumung, die Art der Ausübung und deren Richtigkeit verantwortlich.

  3. Pflichten des Nutzers

    1. Der Nutzer hat gegenüber dem Provider Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass nur die berechtigten Nutzer die Software sorgfältig und pfleglich verwenden und die Vereinbarungen dieses Vertrags und des Hauptvertrags einhalten. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

  4. Haftung

    1. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sofern eine solche Eignung in der Leistungsbeschreibung oder im Hauptvertrag nicht ausdrücklich zugesagt wird.

    2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Provider haftet im Übrigen ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet der Provider ohne Einschränkung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

    3. Die weitere Haftung ist ausgeschlossen.

    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer von einer Partei übernommenen Garantie.

  5. Abrufgebiet

    Die Nutzung der Software ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und auf der Grundlage der deutschen Rechtsordnung erstellt. Der Provider übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für Nutzer aus anderen Staaten geeignet, verwendbar und dort rechtlich zulässig ist.