NUTZUNGSBEDINGUNGEN

der BIMcosmos GmbH (HRB 173291 des Amtsgerichts Hamburg), Roonstr. 24, 20253 Hamburg („Provider“). Mit Bestätigung der AGB und Nutzung der Softwareanwendung „BIMcosmos“ zeigt sich der Kunde („Kunde“) mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen unserer Geschäftsbeziehung („dieser Vertrag“) einverstanden:

Präambel

  1. Der Provider erstellt und vertreibt Softwarelösungen im Bereich “Building Information Modeling” („BIM“) und Bauwerksdatenmodellierung.

  2. Der Kunde benötigt zur Durchführung seiner Projektplanung eine Softwareanwendung. Hierzu bietet der Provider die zeitweise Nutzung der Softwareanwendung „BIMcosmos” über das Internet gegen Entgelt an. Es bestehen unterschiedliche Module, die einzeln oder insgesamt gegen Vergütung zur Nutzung überlassen werden.

  3. Mit diesem Vertrag vereinbaren der Provider und der Kunde (gemeinsam die „Parteien“) die Bedingungen für die Nutzung der Plattform und der Software.

Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund hiermit das Folgende:

  1. Vertragsgegenstand

    1. Der Provider stellt dem Kunden im vereinbarten Umfang gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1.1), eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Anwendung namens „BIMcosmos“ („Software“) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über das Medium Internet mittels Zugriffs über einen Browser im Bereich einer Software zur Projekterstellung im Rahmen des BIM bereit.

    2. Die Software ist modular aufgebaut und besteht aus einem Grundmodul und weiteren Modulen mit erweiterten Funktionalitäten. Der Kunde kann entweder nur das Grundmodul oder eine Kombination mit weiteren Modulen buchen.

    3. Dem Provider steht es frei, die Software um weitere Elemente zu erweitern. Eine Reduzierung der in der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionalitäten ist nur zulässig, soweit keine wesentlichen Interessen des Kunden eingeschränkt werden.

  2. Einbindung der Leistungen des Kunden, der Projektparteien oder Dritten

    1. Die Software unterstützt den Kunden mittels der zur Verfügung gestellten Funktionalitäten.

    2. Die Funktionalitäten der Software sind jeweils frei definier- und bestimmbar. Dies bedeutet insbesondere, dass die vom Kunden und den vom ihm einbezogenen weiteren Parteien des über das mittels BIM zu entwickelnden Bauprojekts (gemeinsam: „Projektparteien“) vertraglich vereinbarten oder gesetzlich/ richterrechtlich bestimmten Anforderungen, Fristlängen oder sonstigen Voraussetzungen insbesondere etwa bei Behinderungs- oder Schlechtwetter-Anzeige, wirksame Termin- und Fristenplanungen und -setzungen in Bezug auf Gestaltungsrecht, Abnahme etc. nicht durch die Software kontrolliert oder geprüft werden. Die Projektparteien sind im Umgang mit dem Bauprojekt insoweit selbst verantwortlich.

    3. Die durch die Projektparteien einbezogenen Daten und Dateien werden von dem Provider oder der Software nicht auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Die Projektparteien sind in der Anlage, Bearbeitung und Veränderung der Daten frei und allein verantwortlich.

    4. Die Projektparteien behalten eigenverantwortlich die Hoheit über die eingegebenen Daten und den Zugriff hierauf sowie die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zur Kenntnis zu nehmen, zu verändern oder zu löschen.

    5. Soweit der Kunde einem Dritten eine Position einräumt, durch die der Dritte eingegebene Daten verändern oder verarbeiten kann, ist der Kunde für den Umfang der Einräumung, die Art der Ausübung und deren Richtigkeit verantwortlich.

  3. Erforderlichkeit und Nutzung von weiteren Software-Diensten

    1. Die Software wird grundsätzlich in einem aktuellen gängigen Webbrowser verwendet. Zusätzlich ist die Software teilweise in das System von Microsoft 365 eingebunden und wird als „App“ in der Microsoft-Plattform „Teams“ betrieben. Die Einbindung in Microsoft 365 ist nicht erforderlich, um die Software ordnungs- und zweckgemäß zu nutzen, sondern dient lediglich der verbesserten Integration in Arbeitsabläufe. Für die Nutzung der Software ist jederzeit ein aktuelles und gültiges Abonnement und/oder eine aktuelle und gültige Lizenz der Software-Dienste von Microsoft 365 erforderlich, das mindestens den Dienst „Teams“ umfasst.

    2. Zusätzlich ist für die Nutzung der Software eine handelsgebräuchliche E-Mail-Adresse erforderlich (gemeinsam: „weitere Dienste“).

    3. Für die problemlose und störungsfreie Nutzung der Software-Dienste von Microsoft 365 und der weiteren Dienste („externe Software-Dienste“) ist der Provider nicht verantwortlich.

    4. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der externen Software-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

    5. Klarstellend sei erwähnt, dass der Provider keine Lizenzen oder Rechte für die in dieser Ziffer genannten Dienste gewährt, sondern die Nutzung der Software nur über das aktuelle und gültige Abonnement und/oder die aktuelle und gültige Lizenz möglich wird.

  4. Verfügbarkeit

    1. Der Provider gewährt eine Verfügbarkeit der Leistungen am Übergabepunkt von mindestens 99,5% pro Monat. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

    2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

    3. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die auf der Website des Providers hinterlegten Kontaktdaten (www.bimcosmos.com ) zu melden.

    4. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.

  5. Updates und Leistungserweiterungen

    1. Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an Nutzern („berechtigte Nutzer“).

    2. Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software und/oder weitere Module ggf. gebührenpflichtig erhöhen oder reduzieren. Unberührt hiervon bleibt Ziff. 10.2.

    3. Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren.

    4. Der Provider wird die Software durch laufende Updates (Bündelung mehrerer Mängelbehebungen in der Software) und Upgrades (funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Software) sowie neue Versionen (Änderungen der Funktionalitäten der Software) verbessern. Die Upgrades und neuen Versionen können vom Provider kostenfrei oder kostenpflichtig angeboten werden. Der Provider schränkt hierbei den Funktionsumfang der Software für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht ein, insbesondere nicht bei Funktionen, auf deren Nutzungsmöglichkeit der Kunde vertrauen darf, es sei denn, zwingende rechtliche Vorgaben würden den Provider dazu verpflichten.

    5. Ein Anspruch des Kunden auf die Erstellung/ Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates, Upgrades oder einer bestimmten Version besteht nicht. Ausgenommen hiervon sind zwingende notwendige Sicherheitsupdates bzw. Updates und Upgrades, die aufgrund von sicherheitsrelevanten Umständen erforderlich werden bzw. sind, und unverzüglich vorgenommen werden müssen.

    6. Eine Anpassung auf individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, es sei denn, die Parteien haben dies abweichend vereinbart.

    7. Der Provider wird dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung aus Ziff. 8.1.

    8. Der Provider stellt keinen Speicherplatz oder sonstige Orte zur Speicherung oder Ablage für von den Projektparteien zu bearbeitenden oder verarbeiteten Daten zur Verfügung. Bereitgestellt wird die Softwareplattform, auf deren Oberfläche Links zu externen Dateispeicherorten eingestellt und/oder verarbeitet werden können, an denen sich die projektspezifischen Daten der Projektparteien befinden.

  6. Nutzungsumfang und -rechte

    1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die festgelegte Anzahl an berechtigten Nutzern das einfache, d.h. nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software bzw. die Ergebnisse des Ablaufens der Software nach den Regelungen dieses Vertrags zu nutzen.

    2. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

    3. Der Kunde darf die Software grundsätzlich nicht bearbeiten oder verändern. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

    4. Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software erstellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

    5. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software und/oder die Plattform über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten, d.h. anderen als den berechtigten Nutzern, nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Es ist vor allem nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

    6. Der Kunde und über ihn die Projektparteien dürfen die Software nur im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit und durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

  7. Fehlerbehebung und Support zur Software; Wartungsarbeiten

    1. Die Überwachung der Funktionstauglichkeit der Software ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr („Supportzeit“), ausgenommen an bundeseinheitlichen Feiertagen, zum Fest der Heiligen Drei Könige, zu Fronleichnam, zum Reformationstag, zu Allerheiligen und zum Buß- und Bettag, gewährleistet.

    2. Der Provider wird Anfragen des Kunden, die per E-Mail oder per Kontaktanfrage gestellt werden können, zur Anwendung der Software, innerhalb der Supportzeit nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten; die Antwortzeiten können je nach Modul variieren.

    3. Anfragen des Kunden, die die Anwendung der unter Ziff. 3 genannten Dienste externer Leistungserbringer betreffen, werden nicht vom Provider bearbeitet, es sei denn, es handelt sich gerade um Anfragen, die sich auf die Schnittstelle zwischen der Software und den vorbezeichneten Diensten externer Leistungserbringer beziehen. Der Provider weist den Kunden so schnell wie möglich darauf hin, dass er für den Inhalt der Anfrage nicht zuständig ist.

    4. Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit erfolgen.

    5. Der Provider wird den Kunden über anstehende Wartungsarbeiten vorab verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit außerhalb der Supportzeit gemäß Ziff. 7.1 durchführen. Wenn und soweit der Kunde während der Wartungszeiten die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der Software während der Wartungsarbeiten zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

  8. Mitwirkungspflichten des Kunden / Technische Voraussetzungen

    1. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

    2. Der Provider übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich und in elektronischer Form Zugangsdaten für die Anzahl an berechtigen Nutzern. Der Kunde wird für den Zugriff auf die erstmalige Nutzung der Software selbst eine „User ID” und ein Passwort je berechtigtem Nutzer generieren, die zur weiteren Nutzung der Software erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet „User ID” und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Nur mit dieser „User-ID” und diesem Passwort ist der Zugang gestattet.

    3. Die Projektparteien sind für die Eingabe und Pflege der zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen selbst verantwortlich. Der Kunde hat die Projektparteien hierüber aufzuklären.

    4. Der Kunde hat gegenüber dem Provider Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass die berechtigten Nutzer, seien es Mitarbeiter des Kunden oder Vertragspartner des Kunden oder deren Mitarbeiter oder Dritte, die Software sorgfältig und pfleglich verwenden und die Vereinbarungen dieses Vertrags einhalten. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

    5. Aufseiten des Kunden sind für die Nutzung der Software eine Internetverbindung und ein aktueller gängiger Webbrowser, der die entsprechenden Hard- und Softwarebedingungen aufweist, sowie die jeweilige aktuelle Version von Microsoft Teams Voraussetzung. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Provider bis zum Übergabepunkt ist der Provider nicht verantwortlich.

    6. Stets hat der Kunde eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse zu verwenden oder zu verändern und dem Provider mitzuteilen, unter der wichtige Informationen übermittelt werden können.

    7. Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder in der Software gespeichert oder hinterlegt werden.

    8. Der Kunde verpflichtet sich, die Software bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, auf Dritte und seine Mitarbeiter einzuwirken, dass die Software bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Es ist insbesondere nicht bestimmungs- und vertragsgemäß, rechtswidrige Daten Dritter einzusehen, zu kopieren und/oder zu verändern, Vorgänge einzuleiten oder zu organisieren, die die Erreichbarkeit der Software behindern, Drittanwendungen einzubetten und/oder für den konkreten Geschäftsablauf unübliche oder nicht mehr als die laut Leistungsbeschreibung definierten Datenmengen einzustellen.

  9. Zustandekommen und Bestand des Vertrages

    1. Der Vertragsschluss erfolgt nur mit Unternehmern, Gewerbetreibenden und/oder Freiberuflern, nicht jedoch mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

    2. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Providers zustande. Eine Bestellung oder eine auf Vertragsschluss gerichtete E-Mail des Kunden zuvor wird als verbindliches Angebot betrachtet. Alle allgemeinen Angebote und Informationen des Providers im Internet sind unverbindlich.

    3. Die Abwicklung der Bestellung, des Vertrags und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Es ist deshalb sicherzustellen, dass die beim Provider hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

    4. Der Provider widerspricht ausdrücklich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden; sie werden nicht Bestandteil dieses Vertrags.

  10. Vergütung, Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt bei Vertragsschluss bzw. dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gültigen Preisliste des Providers (Anlage 10.1).

    2. Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gewählten Laufzeitmodell, der darin ausgewiesene Betrag der Vergütung ist innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

    3. Bei Erhöhung der Anzahl der Nutzer oder der Module nach Vertragsschluss wird die Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste pro rata (bezogen auf die Anzahl der berechtigten Nutzer) und taggenau für die angefangene, laufende Periode der bereits gebuchten Software geschuldet. Bei einer nachträglichen Verringerung der Anzahl der Nutzer, der Module oder des Speicherplatzvolumens wird die Vergütung zur nächsten Periode wirksam.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Bank- und Kontodaten bzw. seiner Kreditkartendaten dem Provider unverzüglich mitzuteilen und für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift oder Rückbuchung hat der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat, die anfallende Bankgebühr zu tragen.

    5. Die Vergütung ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung geschuldet.

  11. Vertragslaufzeit und Beendigung

    1. Der Vertrag hat die in Anlage 10.1 vereinbarte Laufzeit. Wurde keine individuelle Laufzeit vereinbart, so gilt der Vertrag für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen.

    2. Bei einer Laufzeit von einem Jahr, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

    3. Bei einer zumindest in Textform vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat.

    4. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

  12. Überschreitung der Nutzungsbefugnisse der Software; Sperre; Haftung

    1. Für den Fall, dass die vom Provider zur Verfügung gestellte Software von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten oder der E-Mail-Adresse des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlustes oder Diebstahls; dies gilt nicht, sofern und soweit den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten kein Verschulden trifft.

    2. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Zugriffs auf die Software berechtigt, wenn der Kunde die Regelungen in Ziff. 6.3, 6.5, 6.6, 8.3, 8.7 oder 8.8 verletzt (außer er hat die Verletzung nicht zu vertreten) und/oder der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts den Provider davon verlässlich in Kenntnis setzen; soweit dies durch Personen des Privatrechts erfolgt, sind die Behauptungen durch diese zumindest glaubhaft zu machen. Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden vor einer beabsichtigten Sperrung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Der Provider hat den Kunden von einer erfolgten Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

  13. Leistungsstörung und Haftung

    1. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sofern eine solche Eignung in der Leistungsbeschreibung oder in diesem Vertrag nicht ausdrücklich zugesagt wird.

    2. Für außerhalb der Software befindliche Daten, deren Verarbeitung, Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Tatsache, dass diese nicht beschädigt oder schadhaft sind, ist der Provider nicht verantwortlich. Dies gilt auch für die Weiterleitung durch das Anklicken von Links auf dritte Seiten außerhalb der Software, die durch die Projektparteien angelegt oder eingestellt wurden.

    3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Provider haftet im Übrigen wie folgt:

      1. Der Provider haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet der Provider ohne Einschränkung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

      2. Sofern wesentliche Vertragspflichten des Providers betroffen sind, ist die Haftung des Providers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf einen Maximalbetrag in Höhe von 100.000,00 € beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

      3. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Providers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Provider nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

    5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer von einer Partei übernommenen Garantie.

  14. Wegfall der Leistungspflicht

    1. Der Provider ist von der Leistungspflicht frei, sofern der Provider eine von einer Leistungsstörung betroffene Leistung ordnungsgemäß bei einem Dritten, insbesondere der Microsoft Ireland Operations Ltd. oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beauftragt hat, die entsprechende Leistung vom Dritten aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht vom Provider verschuldet wurde. Sofern der Provider in diesen Fällen im Hinblick auf die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden eigene Ansprüche aufgrund der Nicht- bzw. Schlechtleistung gegenüber dem Dritten haben sollte, tritt der Provider diese Ansprüche an den Kunden ab.

  15. Datenschutz/Geheimhaltung

    1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzrechtes durch seine Auftraggeber, Mitarbeiter und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten mit bzw. über die Software verantwortlich.

    2. Im Hinblick auf den Vertrag regelt alles Weitere zum Datenschutz der als Anlage 15.2 beigefügte Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung.

    3. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

    4. Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

    5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vorbezeichneten Informationen verpflichtet ist.

  16. Anlagen

    1. Die Anlagen dieses Vertrages sind integraler Bestandteil und jede Bezugnahme auf diesen Vertrag schließt die folgenden Anlagen ein:

      Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung

      Anlage 10.1 Preisliste

      Anlage 15.2 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  17. Diverse Einzelklauseln

    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis gemäß diesem Absatz.

    2. Dieser Vertrag (samt Anlagen) gibt die Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands vollständig wieder; Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle bisherigen Abreden der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand werden durch diesen Vertrag ersetzt.

    3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, in der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.

    4. Für jede Mitteilung, Erklärung, Unterrichtung und andere Kommunikation, die nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, genügt für deren wirksame Abgabe, soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, die Übermittlung einer unterzeichneten Erklärung als PDF-Kopie oder sonstige elektronische Kopie per E-Mail.

    5. Soweit nicht in diesem Vertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist keine Partei berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

    6. Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Dieser Vertrag begründet keine Art von Gesellschaft zwischen den Parteien oder gesellschaftsgleicher Pflichten.

    7. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Kollisionsrechts anwendbar.

    8. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.